Rechtliche Hinweise
FIS-Regeln
Beachten Sie bitte
die FIS-Regeln, Signale und Absperrungen. Das Gelände abseits der
markierten und kontrollierten Abfahrtspisten befahren Sie auf eigenes
Risiko. Die Bahnunternehmung Panoramawelt Lungern-Schönbüel AG lehnt
jegliche Haftung ab.
Rückerstattungen,
Ersatz,
Missbrauch
Rückerstattungen
werden nur bei Skipässen ab 3 Gültigkeitstagen vorgenommen. Diese
werden dem Skipass - Inhaber nur gewährt, wenn er nachweisbar aus
zwingenden Gründen wie Unfall oder Krankheit an der weiteren Benützung
des Abonnements verhindert ist. Das Abonnement muss unverzüglich bei
der Ausgabestelle deponiert werden. Dies kann auch durch Drittpersonen
erfolgen. Für eine eventuelle Rückerstattung gilt der Rückgabe- und
nicht der Unfalltag. Sie erfolgt nur gegen Abgabe eines Arztzeugnisses.
Mitreisende oder Bekannte haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Verlorene Tages-/ Dauerkarten
können nicht ersetzt werden. Für zu Hause vergessene Karten wird kein
Ersatz abgegeben.
Betriebseinschränkungen oder
-einstellungen infolge ungünstiger Witterung, Lawinengefahr,
starke Neuschneefälle, Sperrung der Skipisten, Schneemangel,
Betriebsstörungen, usw. geben keinen Anspruch auf Rückerstattung,
Verlängerung oder Entschädigungen irgendwelcher Art.
Jede missbräuchliche Benützung von
Fahrausweisen, insbesondere auch die Übertragung von Skipässen
oder die Änderungen der darin enthaltenen Angaben, hat den sofortigen
Entzug ohne Entschädigung zur Folge. Überdies behält sich die
Verwaltung der Bahn eine strafrechtliche Verfolgung vor.
Den
Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Bei
Weigerung ist das Personal befugt, den Fahrausweis ohne Rückerstattung
einzuziehen.